Pachtvertrag
Ablauf des Pachtvertrags
3 Möglichkeiten
Wenn ein Pachtvertrag für eine Photovoltaik-Anlage abgelaufen ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie man weiterverfahren kann.
01
Verlängerung des Pachtvertrags
Wenn beide Parteien mit der bisherigen Zusammenarbeit zufrieden waren, kann der Pachtvertrag verlängert werden. Dafür müssen sich Pächter und Verpächter auf neue Pachtbedingungen einigen, zum Beispiel eine Anpassung der Pachtzahlungen oder der Laufzeit des Vertrags.
02
Rückgabe der Anlage
Wenn der Pächter kein Interesse hat, den Pachtvertrag zu verlängern, muss er die Anlage an den Verpächter zurückgeben. Der Verpächter ist dann verpflichtet, die Anlage abzubauen und den Grund und Boden wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
03
Kauf der Anlage durch Pächter
Wenn der Pächter die Anlage weiterbetreiben möchte, kann er sie auch kaufen. Dafür muss er mit dem Verpächter einen Kaufvertrag abschließen und die vereinbarten Kaufbedingungen erfüllen. Wenn sich beide Parteien einigen, steht somit einem Kauf der Anlage durch den Pächter nichts im Weg.
Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung
Es ist wichtig, dass Pächter und Verpächter frühzeitig über ihre Pläne für die Zukunft der Anlage sprechen und sich auf eine Lösung einigen, um Konflikte zu vermeiden.