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Steuer-Rückforderung

Steuerliche Vorteile für Photovoltaik-Anlagen: So sparen Sie Geld
Themen wie der Investitionsabzugsbetrag (IAB), die Sonderabschreibung, die lineare Abschreibung (Absetzung für Abnutzung), der Abzug von Kreditzinsen, steuerliche Vorteile von PV-Versicherungen und die steuerliche Absetzbarkeit von Reparaturen werden ausführlich behandelt. Diese steuerlichen Strategien können Ihnen helfen, die finanzielle Belastung Ihrer Photovoltaik-Anlage zu reduzieren und ihre Rentabilität zu steigern.
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IAB
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ermöglicht es, bereits bis zu 3 Jahre vor der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage 50% des Netto-Verkaufspreises als fiktive Betriebsausgaben in der Steuererklärung anzusetzen. Diese Möglichkeit kann genutzt werden, um die Kosten einer Photovoltaik-Anlage steuerlich zu verringern.
Sonder-abschreibung
Die Sonderabschreibung für Photovoltaik-Anlagen ermöglicht es, bis zu 20% des Anschaffungspreises der Anlage innerhalb der ersten fünf Jahre abzuschreiben. Diese Abschreibungsmöglichkeit kann genutzt werden, um die Kosten einer Photovoltaik-Anlage steuerlich zu verringern. Sie können die Sonderabschreibung beliebig auf die ersten fünf Jahre aufteilen, um sie in Ihrer Steuererklärung anzusetzen.
Absetzung für Abnutzung
Die Abschreibung von Photovoltaikanlagen kann linear durchgeführt werden, indem jedes Jahr für 20 Jahre 5% der Kosten der Anlage als Absetzung für Abnutzung von den Steuern abgezogen werden. Es gibt gesetzliche Vorschriften und Regeln für diese Art der Abschreibung, die es zu beachten gilt. Beratung durch einen Steuerberater oder Finanzexperten kann hilfreich sein, um sicherzustellen, dass die Abschreibung ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Kreditzinsen
Wenn Sie sich für eine Finanzierung Ihrer Photovoltaikanlage durch einen Kredit entscheiden, können Sie die jährlichen Zinsen, die Sie für den Kredit bezahlen, von den Steuern abziehen. Diese Zinsen können in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, ohne dass es eine Beschränkung für den Abzug gibt.
PV-Versicherung
Versicherungen, die speziell für eine Photovoltaikanlage abgeschlossen werden, wie zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung oder Allgefahrenversicherung, können von den Steuern abgezogen werden. Dies gilt für Versicherungen, die im Laufe eines Jahres gezahlt werden.
Reparaturen
Reparaturen an einer Photovoltaikanlage können von den Steuern abgezogen werden. Dazu gehören alle Arten von Reparaturen, die an der Anlage durchgeführt werden, wie Wartungsarbeiten oder Reparaturen von Schäden, die durch Naturkatastrophen oder Vandalismus entstanden sind.